Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieter: Carmen und Falk Bandt Schweizerhaus Alpirsbach GbR

1. Anreise / Abreise

Die Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter
oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)
Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Buchung des Mietzeitraumes seine Gültigkeit. Der Mietpreis ist bis 30 Tage vor Reiseantritt vollständig zu bezahlen. Nach der erfolgten Anzahlung wird
30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Strom werden nicht erhoben.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet. Im Falle einer Buchung über ein Portal gelten die dort hinterlegten Regelungen.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Diese Hausordnung liegt auch im Haus zur Einsicht aus.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/ oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der
Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. auf Portalen dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.

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